Schritt 7 der GmbH-Gründung: Handelsregistereintrag

Der Handelsregistereintrag erfolgt einige Tage oder wenige Wochen nachdem der Notar alle nötigen Unterlagen vorliegen hat. Sobald der Eintrag der GmbH veröffentlicht wird, erhalten Sie per Post Bescheid. Meistens erhalten Sie vorab eine Rechnung, die Sie so bald wie möglich begleichen sollten. Die Rechnungsadresse ist dabei der angegebene Satzungssitz der GmbH. Denken Sie deshalb unbedingt daran, den Firmennamen zeitnah nach dem Notartermin am Briefkasten der Geschäftsadresse anzubringen. Ansonsten verzögert sich die Abwicklung der Handelsregistereintragung mit hoher Wahrscheinlichkeit. Mit dem Eintrag in das Handelsregister ist die GmbH offiziell geschäftsfähig und die Haftungsbeschränkung der Gesellschaft ist wirksam.

Vorsicht: Betrugsmasche bei Handelsregister-Rechnungen

Bitte achten Sie in dieser Phase besonders auf Betrugsschreiben, die die offizielle Rechnung von der Justizkasse für die Eintragung in das Handelsregister imitieren. Mit dieser Masche versuchen Trickbetrüger massenweise, Neugründer zur Überweisung hunderter Euro zu bewegen. Layout, Aktenzeichen und Siegel sehen der Original-Rechnung dabei meistens täuschend ähnlich.

Transparenzregister

Seit dem 1. August 2021 muss sich jede GmbH auch für das Transparenzregister anmelden. Die Gründer müssen die Anmeldung selbst übernehmen. Vor diesem Datum war der Eintrag nur für bestimmte Gesellschaften verpflichtend und der Notar hat diese Aufgabe übernommen. Der Eintrag kostet 4,80 Euro pro Jahr (Stand 2021).

Hier erfahren Sie mehr zur Anmeldung im Transparenzregister.