Schritt 5 der GmbH-Gründung: Notartermin zur Beurkundung

Sind alle Formalitäten geklärt, beginnt der bürokratische Teil der GmbH-Gründung. Mit dem Termin beim Notar oder der Notarin wird die Gesellschaft errichtet. Alle Gesellschafter und Geschäftsführer müssen sich dazu im Notariat einfinden und die Gründungsdokumente beurkunden lassen. Gleichzeitig bereitet der Notar die Anmeldung zum Handelsregister vor. Wie der Notartermin im Einzelnen abläuft, können Sie hier nachlesen. 

Terminplanung mit Weitblick

Je näher die Termine beim Notar und zur Geschäftskontoeröffnung beieinander liegen, desto besser! Nur so können Sie die Gründungsphase möglichst kurz halten. Warum ist das besonders wichtig? Bis die neue GmbH im Handelsregister eingetragen wird, befindet sich die Gesellschaft noch „in Gründung”. Dies müssen Sie nach außen auch als Zusatz des Firmennamens so kommunizieren, zum Beispiel auf geschäftlichen Briefen oder im Impressum der Firmenwebsite. Der Zusatz „in Gründung” oder „i. G.” signalisiert folgende Informationen nach außen:

  1. Die Gesellschaft ist noch nicht geschäftsfähig.
  2. Bisher existiert kein Handelsregistereintrag mit Registernummer.
  3. Die Haftungsbeschränkung ist noch nicht wirksam.

Besonders der letzte Punkt ist für Sie als Gründer entscheidend: Solange die Eintragung ins Handelsregister aussteht, haften Sie als Gesellschafter persönlich für Haftungsansprüche gegenüber der GmbH. Kurzfristige Termine bei Notariaten und Banken sind in vielen Teilen Deutschlands nicht einfach zu bekommen. Ohne geschickte Terminplanung dehnt sich die Gründungsphase und damit finanzielle Risiken aus.