Bei der Rechtsform GmbH können Sie ein standardisiertes Gründungsformular – das Musterprotokoll – nutzen. Die Alternative ist der selbst gestaltete Gesellschaftsvertrag. Dieser wird synonym auch als Satzung bezeichnet. Überlegen Sie genau, welche Vorteile und Nachteile die beiden Gründungsvarianten für Ihr Unternehmen haben. Einen übersichtlichen Vergleich der wichtigsten Merkmale finden Sie hier.
Die Entscheidung können Sie verkürzen, indem Sie die Voraussetzungen für die Gründung mit Musterprotokoll erstmal prüfen:
- Sind Sie ein Team aus mehr als drei Gründern, bei dem alle GmbH-Gesellschafter werden sollen?
- Soll die Gesellschaft mehr als einen Geschäftsführer haben?
- Möchten Sie das Geschäftsjahr der GmbH abweichend vom Kalenderjahr festlegen?
- Haben Sie vor, individuelle Regelungen festzulegen (z. B. zu Gewinnverteilung oder Anteilsverkauf), die vom GmbH-Gesetz abweichen?
- Möchten Sie Sacheinlagen in das Stammkapital einbringen?
Wenn Sie eine der folgenden Fragen mit „Ja” beantworten, kommt das Musterprotokoll nicht in Frage. Stattdessen müssen Sie einen Gesellschaftsvertrag anfertigen oder Ihre Wünsche ändern. Entscheiden Sie sich für eine GmbH-Gründung mit Musterprotokoll, können Sie den Notartermin vorbereiten.
An die Zukunft denken: Satzung gestalten
Falls Sie sich für die Gründung mit Gesellschaftsvertrag entscheiden, können Sie alle Aspekte des sogenannten Innenverhältnisses der GmbH selbst definieren. Überlegen Sie also Schritt für Schritt, welche Vereinbarungen Sie im Gesellschaftsvertrag ergänzen möchten. Eine Diskussion mit allen Gesellschaftern der zukünftigen GmbH bietet Ihnen viele Chancen: Nutzen Sie die Gelegenheit und sprechen Sie auch die Worst-Case-Szenarien durch. So finden Sie schnell heraus, welche zusätzlichen Vereinbarungen sinnvoll und unerlässlich sind.
Denken Sie jetzt schon an die nächsten fünf Jahre Ihrer Selbständigkeit, denn jede Änderung des Gesellschaftsvertrags erfordert eine neue Beurkundung durch den Notar. Dadurch entstehen zusätzliche Kosten. Einen Überblick der typischen Inhalte und Klauseln einer GmbH-Satzung finden Sie hier. Beim rechtskonformen Aufsetzen hilft Ihnen ein Anwalt oder ein Notar.
Wenn Sie mit einem Gesellschaftsvertrag gründen, brauchen Sie außerdem eine Gesellschafterliste. Diese können Sie ganz einfach selbst erstellen.