Der Name Ihrer Gesellschaft sollte wohl überlegt sein, denn mit ihm tritt das frisch gebackene Unternehmen nach außen auf. Für eine zulässige Firmierung müssen die formalen Kriterien erfüllt werden, damit die Gründung jeweils das grüne Licht vom Notar und dem zuständigen Amtsgericht erhält. Zusätzlich müssen Sie einen Unternehmensgegenstand formulieren, der den Tätigkeitsbereich der neuen GmbH definiert. Beide Angaben werden im Handelsregistereintrag Ihrer Gesellschaft vermerkt und sind für jeden öffentlich einsehbar.
Gehen Sie bei der Wahl des Namens strategisch vor. Folgende Fragen helfen Ihnen dabei:
- Erweckt der Name positive Assoziationen und passt zu Unternehmen und Produkten?
- Ist der Name einfach verständlich und leicht zu merken?
- Hat der Wunschname keinerlei negativen Bedeutungen auf anderen Sprachen?
- Ist der Name regional, bundesweit und sogar weltweit verfügbar?
- Gibt es eine passende freie Domain für die Firmenwebsite?
- Kann der Name in der Zukunft markenrechtlich geschützt werden?
Um diese Fragen allesamt mit „Ja” beantworten zu können, müssen Sie ein wenig Recherchearbeit leisten. Befragen Sie Freunde und Bekannte, um die ersten beiden Fragen zu klären. Nach einer gründlichen Google-Suche sind die Verzeichnisse des Handelsregisters und des deutschen Marken- und Patentamts wichtige Adressen, damit Sie Namensdopplungen ausschließen können.
Tipp: Starten Sie lieber mit einer Auswahl von drei bis fünf Favoriten, um dann final einen Firmennamen zu finden, der alle Voraussetzungen erfüllt.
Mehrkosten und Verzögerungen beim Thema Firmennamen entstehen immer dann, wenn formale Fehler vorliegen. Dies können Sie einfach vermeiden, indem Sie den Wunschnamen bei der IHK prüfen lassen.