Parallel zur Gewerbeanmeldung müssen Sie nun den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Erst danach kann das Finanzamt Ihnen eine Steuernummer zuweisen. Sie sind dazu verpflichtet, den ausgefüllten Fragebogen innerhalb eines Monats nach der Gewerbeanmeldung einzureichen. Falls Sie Hilfe benötigen, finden Sie hier eine Ausfüllanleitung für Besitzer von Kapitalgesellschaften.
Sobald das Finanzamt Ihre Angaben geprüft hat, erhalten Sie eine Steuernummer für die GmbH. Diese brauchen Sie, um erste Rechnungen zu verschicken und die Umsatzsteuer korrekt abzuführen.