Schritt 6 der GmbH-Gründung: Geschäftskonto

So früh wie möglich nach der Beurkundung beim Notar sollten Sie das Geschäftskonto für die GmbH eröffnen. Zum Banktermin muss in jedem Fall der Geschäftsführer erscheinen. Viele Filialbanken verlangen außerdem, dass alle GmbH-Gesellschafter bei der Eröffnung des Firmenkontos anwesend sind. Klären Sie deshalb vorher mit der Bank ab, wie der Termin ablaufen wird. Wenn Sie das Unternehmen aus dem Ausland gründen, werden sich die Voraussetzungen für die Kontoeröffnung in der Regel ändern, da zusätzliche Dokumente nötig sind.

Während des Banktermins müssen nun alle Gesellschafter ihre Stammeinlage in voller oder anteiliger Höhe in bar auf das neue Geschäftskonto einzahlen. Nun folgt der nächste wichtige Schritt: Der Einzahlungsbeleg des Stammkapitals muss schnellstmöglich an Ihr Notariat übermittelt werden. Nur so kann die Handelsregistereintragung erfolgen.