Der letzte Schritt ist die Aufnahme des Geschäftsbetriebs. Einfacher gesagt als getan, denn auch hier warten noch einige bürokratische Aufgaben auf Sie. Falls Sie Mitarbeiter einstellen, müssen Sie zum Beispiel eine Betriebsnummer beantragen und Ihr Unternehmen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden.
Da jede GmbH zur doppelten Buchführung verpflichtet ist, müssen Sie jetzt Ihr externes Rechnungswesen einrichten – im Betrieb selbst oder durch einen externen Dienstleister. In der Startphase der GmbH müssen Sie außerdem eine Eröffnungsbilanz erstellen, die Sie ebenfalls an das Registergericht übermitteln müssen. Ein zusätzlicher Schritt ist die Erstellung einer Rechnungsvorlage. Weitere „To Dos” für die ersten Schritte als Unternehmer können Sie hier detailliert nachlesen.