Sie möchten sich selbstständig machen? In diesem Artikel gehen wir auf die wichtigsten Fragen und Antworten ein, die für die Planung Ihrer Selbstständigkeit von Bedeutung sind. Nutzen Sie die Informationen auf unserer Webseite als persönliche Checkliste, um sicherzustellen, dass Sie auf die wichtigsten Themen gut vorbereitet sind.
Jeder kann sich selbstständig machen!
Der Weg in die Selbstständigkeit ist oft einfacher als gedacht. Grundvoraussetzung ist ein Gewerbeschein, den Sie beim örtlichen Gewerbeamt beantragen können, wie in §14 der Gewerbeordnung (GewO) festgelegt. Dies gilt selbst dann, wenn Sie planen, Ihre Selbstständigkeit zunächst nebenberuflich zu betreiben. Ein entscheidender Schritt vor der eigentlichen Gründung ist die Festlegung Ihrer Unternehmensform. Dabei ist es wichtig, den „Status“ eines Selbstständigen zu erfüllen und die für Ihre Tätigkeit und Ziele passende Rechtsform zu wählen
Planung Ihrer Selbstständigkeit: Die wichtigsten FAQs für Gründer
Die Planung der Existenzgründung ist der Startpunkt für Ihre Selbstständigkeit. Gründen Sie neben einem Hauptberuf oder wollen Sie mit der Existenzgründung der Arbeitslosigkeit entkommen? Ihre Ausgangssituation ist maßgeblich für die Planung und die weiteren Schritte. Überlegen Sie sich ganz genau, mit welcher Geschäftsidee Sie sich selbstständig machen wollen. Zudem ist es unerlässlich, die folgenden Punkte zu klären:
Dann folgt nur noch der Gang zum Gewerbeamt (ausgenommen Freiberufler), wo Sie das Gewerbe anmelden und einen Gewerbeschein erhalten. Die Selbständigkeit ist somit formell schon auf den Weg gebracht.
A. Nebenberuf oder Haupterwerbsquelle?
Je nachdem, wie hoch die Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit ausfallen, ergeben sich wirtschaftliche Unterscheidungsmerkmale. Wird der Großteil der Einkünfte aus der Selbstständigkeit bezogen, wird von einem selbstständigen Haupterwerb gesprochen. Eine selbstständige Nebentätigkeit besteht, wenn neben der regulären Beschäftigung in Festanstellung ein zusätzliches Einkommen entsteht – aus der nebenberuflichen Selbstständigkeit.
Nebenberuflich selbstständig machen
B. Status: Selbstständiger oder Freiberufler?
Im Zuge Ihrer Existenzgründung ist eine der wesentlichen Fragen, die Sie klären müssen, ob Sie eine freiberufliche Tätigkeit ausüben oder in einer anderen Form selbstständig sind. Diese Unterscheidung ist von großer Bedeutung, da sie weitreichende Auswirkungen auf rechtliche und steuerliche Belange hat. Sie als Freiberufler, tätig in Bereichen wie Wissenschaft, Kunst, Schriftstellerei, Lehrtätigkeit oder in den sogenannten Katalogberufen wie Medizin, Recht, Steuerberatung oder Ingenieurwesen, fallen nicht unter die Gewerbeordnung. Das bedeutet, dass Sie kein Gewerbe anmelden müssen und von der Gewerbesteuer befreit sind. Im Gegensatz dazu sind Sie, falls Ihre Tätigkeit nicht als freiberuflich eingestuft wird, verpflichtet, Ihr Gewerbe beim Gewerbeamt anzumelden und unterliegen grundsätzlich der Gewerbesteuerpflicht. Diese Differenzierung beeinflusst nicht nur die Notwendigkeit einer Gewerbeanmeldung, sondern auch Ihre Buchführungspflichten und mögliche Steuervorteile. Daher ist es für Sie als Gründer essenziell, bereits zu Beginn Ihrer selbstständigen Tätigkeit diesen Status klar zu definieren, um rechtliche Konformität zu gewährleisten und steuerliche Vorteile optimal auszuschöpfen. Bei Unsicherheiten sollten Sie sich an das Gewerbeamt, das Finanzamt oder einen Steuerberater wenden.